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Das politische System Niedersachsens

Politik funktioniert durch das Zusammenspiel verschiedener Bausteine. Diese Bausteine übernehmen jeweils eigene Aufgaben und Funktionen und greifen ineinander wie Zahnräder in einem Uhrwerk. Daher wird häufig der Begriff „politisches System“ verwendet.

Mit den folgenden Texten sollen die wichtigsten Bausteine und Funktionsprinzipien des politischen Systems in Niedersachsen dargestellt und beschrieben werden. Um die verschiedenen Funktionen der einzelnen Bausteine verständlich zu machen, bieten wir jeweils eine erklärende Grafik mit an.

Niedersachsenkarte pink Bildrechte: Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung
Niedersachsen
Niedersachsen ist eines der 16 Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland. Im Deutschen Grundgesetz [1] ist festgelegt, dass Deutschland ein föderaler Bundesstaat ist, also ein Zusammenschluss aus einzelnen Bundesländern.

Im Grundgesetz steht in Artikel 20: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ [2] Die Bundesländer teilen sich bestimmte Aufgaben mit dem Bundesstaat. Auch dies ist im Grundgesetz in Artikel 30 festgeschrieben: „Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zuläßt.“ [3]

Jedes einzelne Bundesland hat somit eigene politische Zuständigkeiten und übernimmt wichtige Aufgaben für das öffentliche Leben.

„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ [4] Dies gibt das Grundgesetzt in Artikel 20 vor, um die Bundesrepublik und ihre Bundesländer als demokratisches Staatswesen zu formen. Aber was bedeutet es, wenn die „Staatsgewalt“ vom Volke ausgeht und vor allem, wie funktioniert dies genau in Niedersachsen?

Das Grundgesetz schreibt in Artikel 20 hierzu weiter: „Sie [die Staatsgewalt, S.K./LpB] wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ [5] Durch diesen Satz werden einige der Bausteine benannt, die im politischen System aller Bundesländer und der Bundesrepublik eine zentrale Rolle spielen: Wahlen und Abstimmungen, Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung. Dieses Zusammenspiel von Bausteinen gilt für den Bundesstaat ebenso wie für die einzelnen Bundesländer.


Foto des Niedersächsischen Landtags   Bildrechte: Niedersächsischer Landtag - Blocher Bloch Partners
Der Plenarsaal im niedersächsischen Landtag
Gewaltenteilung

Die „Staatsgewalt“ ist auf verschiedene Bestandteile oder auch „Staatsorgane“ aufgeteilt. Diese Idee nennt man auch „Gewaltenteilung“ und sie ist Kern jeder modernen Demokratie. [6] Genau dies meint das Grundgesetz, wenn es die verschiedenen Bestandteile benennt und somit auch voneinander abgrenzt. Auf diese Weise werden drei Gewalten gebildet: die Legislative, die Exekutive und die Judikative. Hinter diesen aufs Lateinische zurückgehenden Bezeichnungen verbergen sich die Funktionen, bei denen erstens Gesetze gemacht werden, zweitens diese Gesetze umgesetzt und ausgeführt werden sowie drittens mittels dieser Gesetze Recht gesprochen wird.

Die Legislative

In Niedersachsen bildet der Landtag die Legislative. Er wird vom Volk gewählt und beschließt Gesetze.

Die Exekutive

Die Exekutive ist die Landesregierung, die aus einem Ministerpräsidenten oder einer Ministerpräsidentin und mehreren Ministerinnen und Ministern besteht. Letztere besetzen verschiedene Ministerien, die bestimmte Aufgabenbereiche wie z.B. Bildung, Soziales oder Wirtschaft bearbeiten. Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident wird vom Landtag gewählt, die Ministerinnen und Minister ernennt diese oder dieser anschließend zur Bildung seiner bzw. ihrer Regierung.

Die Judikative

Die Judikative wird von den Gerichten des Landes gebildet, wobei der Staatsgerichtshof eine herausgehobene Position einnimmt.

Ein zentrales Merkmal der Gewaltenteilung ist, dass sich die drei Gewalten gegenseitig kontrollieren. Hierdurch soll verhindert werden, dass Einzelpersonen oder einzelne Gruppen alle Macht alleine in Anspruch nehmen können. Wie die Gewalten in Niedersachsen genau ausgestaltet sind und wie sie ihre Aufgaben erfüllen, verdeutlicht dieser weiterführende Text mit Grafik.

Niedersächsischer Landtag Bildrechte: Niedersächsischer Landtag FockeStrangmann
Niedersächsischer Landtag FockeStrangmann

Die Landtagswahlen

Bei Wahlen nehmen die Bürgerinnen und Bürger eine besonders wichtige Rolle ein. Wahlen sind eine der direktesten Möglichkeiten, auf das politische System Einfluss auszuüben (andere direkte Möglichkeiten sind vor allem Volksabstimmungen/Volksentscheide [7] oder die Mitwirkung in Parteien [8]). Auf diese Weise soll das Volk, wie es das Grundgesetz beschreibt, seine Staatsgewalt ausüben. Aus den Bürgerinnen und Bürgern werden die Wählerinnen und Wähler, sofern sie wahlberechtigt sind, was insbesondere durch ein Mindestalter und die Staatsangehörigkeit bedingt wird.

In Niedersachsen waren von ca. 7,7 Mio. Einwohnerinnen und Einwohnern bei der Landtagswahl 2017 knapp 6,1 Mio. Menschen wahlberechtigt. Die Wahl läuft durch einen genau festgelegten Wahlvorgang ab, durch den eine Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern zu politischen Vertreterinnen und Vertretern für alle anderen wird. Zunächst können sich Bürgerinnen und Bürger als Kandidatinnen und Kandidaten von Parteien aufstellen lassen oder auch als parteilose Einzelbewerber antreten.

Bei der niedersächsischen Landtagswahl 2017 waren es 17 Parteien mit insgesamt 696 Kandidatinnen und Kandidaten plus zehn Einzelbewerberinnen und -bewerber. Alle Wahlberechtigten wählen schließlich aus dieser großen Anzahl an Kandidatinnen und Kandidaten ihre Vertreterinnen und Vertreter für die nächsten fünf Jahre. Die Gewählten werden Abgeordnete genannt. 137 Abgeordnete bilden seit der Wahl 2017 das gewählte Landesparlament bzw. den Landtag. Weitere Informationen bietet dieser weiterführende Text mit Grafik.


Die Wahlprinzipien

Der Wahlvorgang muss außerdem bestimmten Regeln folgen, damit er demokratisch ist. Er muss allgemein, frei, unmittelbar, geheim und gleich sein. Diese Regeln werden auch „Wahlprinzipien“ genannt. Was diese Prinzipien genau bedeuten, verdeutlicht dieser weiterführende Text mit Grafik.


Wie entsteht ein Gesetz in Niedersachsen?

Ist ein Landtag gewählt und nimmt seine Arbeit auf, kann er insbesondere Gesetze erarbeiten und beschließen. Gesetze regeln alle Lebensbereiche und haben daher vielfältige Auswirkungen auf unser Zusammenleben in Niedersachsen. Zum Beispiel regeln Gesetze genau, wie Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen unterrichtet werden, welche Schulformen es gibt oder wie lange jede Schülerin oder jeder Schüler eine bestimmte Schulform besuchen muss.

Wie ein solches Gesetz zum Beispiel zur Schulbildung in Niedersachsen entsteht, regelt das Gesetzgebungsverfahren. In diesem Verfahren gibt es verschiedene Stufen und Wege, die ein Gesetzesvorschlag durchlaufen muss. Dies dient dazu, dass Ideen und Meinungen ausgetauscht und beraten werden, Expertenwissen eingeholt werden kann oder Vorschläge juristisch oder haushälterisch/finanziell geprüft werden können. Wie das Gesetzgebungsverfahren in Niedersachsen genau funktioniert, verdeutlicht dieser weiterführende Text mit Grafik.


Weiterführende Literatur:

Nentwig, Teresa/Werwath, Christian (Hrsg.): Politik und Regieren in Niedersachsen, Wiesbaden 2016.



[1] Das Grundgesetz ist das Fundament des Staatswesens, auf dem alle seine Bausteine aufgebaut wurden. Was ist das Grundgesetz und was sind die Grundrechte? Mehr dazu ist hier zu lesen: Meyer, Dorothee/Lindmeier, Bettina/Dreyer, Sarah/Lücke, Mia: Was sind Grundgesetz und Grundrechte?, in: einfach POLITIK, 02.11.2016, URL: http://www.bpb.de/politik/grundfragen/politik-einfach-fuer-alle/236624/was-sind-grundgesetz-und-grundrechte [eingesehen am 04.01.2018]

[2] Dieser und weitere Artikel im Wortlaut unter URL: http://www.bpb.de/nachschlagen/gesetze/grundgesetz/44188/ii-der-bund-und-die-laender-art-20-37 [eingesehen am 04.01.2018]

[3] http://www.bpb.de/nachschlagen/gesetze/grundgesetz/44188/ii-der-bund-und-die-laender-art-20-37 [eingesehen am 04.01.2018]

[4] http://www.bpb.de/nachschlagen/gesetze/grundgesetz/44188/ii-der-bund-und-die-laender-art-20-37 [eingesehen am 04.01.2018]

[5] http://www.bpb.de/nachschlagen/gesetze/grundgesetz/44188/ii-der-bund-und-die-laender-art-20-37 [eingesehen am 04.01.2018]

[6] Weitere Ausführungen zur Gewaltenteilung unter URL: https://de.wikipedia.org/wiki/Gewaltenteilung [eingesehen am 04.01.2018]

[7] Eine genauere Erläuterung zu Volksabstimmungen/Volksentscheiden ist zu finden unter URL: http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/23190/volksabstimmung [eingesehen am 04.01.2018]

[8] Weitere Ausführungen zu Parteien und Parteiensystemen sind zu finden unter URL: http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/22661/partei [eingesehen am 04.01.2018]

Autor: Sebastian Krätzig

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